Sie hatten einen Verkehrsunfall? Gerne werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten Schadenspositionen nach "unten" gerechnet. Wir helfen bei der Durchsetzung von
Die Polizei ermittelt gegen Sie wegen eines Verkehrverstoßes, wie z.B.
Grundsätzlich sollten keine Erklärungen gegenüber der Polizei abgegeben werden, bevor nicht der Anwalt die Ermittlungsakte eingesehen hat. Es besteht keine Verpflichtung zu einer Aussage. Sie müssen auch nicht einer polizeilichen Ladung Folge leisten.
Wir freuen uns auf eine Terminvereinbarung. Rufen Sie uns an: 0911 54 41 613
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