- Im Zivilverfahren muß derjenige zahlen , der verliert. Wird teilweise gewonnen und verloren,werden die Kosten gequotelt.
- Im Arbeitsgerichtsverfahren tragen sie ihre Kosten in der 1.Instanz selbst,auch wenn sie gewonnen haben. Wichtig ist der Abschluß einer
Rechtsschutzversicherung.
- In Familienstreitigkeiten werden die Kosten in der Regel geteilt.
- Prozeßkostenhilfe bzw Verfahrenskostenhilfe kann beantragt werden.Wir helfen gern bei der Antragstellung.
Mit dem LInk zu dem Prozeßkostenrechner können sie eine vorläufige
Berechnung durchführen.
rvg.pentos.ag